NIS-2 im Unternehmenskontext - ein Überblick
NIS steht für Netzwerk und Informationssysteme und ist eine EU-weit geltende Richtlinie.
Die NIS‑2‑Richtlinie (EU) 2022/2555 setzt EU‑weit verbindliche Mindestanforderungen an Cybersicherheit. Sie erweitert den Geltungsbereich deutlich und verschärft die Anforderungen an Risikomanagement, Meldepflichten und Aufsicht. In Deutschland gelten die Vorgaben seit 06.12.2025 über das NIS‑2‑Umsetzungsgesetz und die Novelle des BSI‑Gesetzes (BSIG‑neu).

Fakten für Unternehmen
NIS-2 ist seit dem 06.12.2025 in Kraft
Diese europäische Richtlinie sollte ursprünglich bis Oktober 2024 von allen Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht überführt werden. Deutschland hat diese Frist jedoch nicht eingehalten, wodurch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingeleitet wurde. Eine nationale Umsetzung der NIS-2 Richtline wurde nun am 05.12.2025 im Bundestag verabschiedet und trat am 06.12.2025 mit dessen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung - Bundesgesetzblatt
Roadmap
16.01.2023
17.10.2024
06.12.2025
Am 05.12.2025 beschloss der Bundestag mit dem NIS‑2‑Umsetzungsgesetz und die Novelle des BSI‑Gesetzes die NIS-2 Richtlinie für Deutschland.
17.10.2027
Wesentliche Bestandteile von NIS-2
Nationale
Cyber-Sicherheitsstragie
Rolle der nationalen CSIRT´s und Behörden bei Cybersicherheitsvorfällen
Europäische Schwachstellendatenbank (EUVD)
Koordinierte Meldung von Vorfällen (CVD)
Verpflichtung der Leitung
Risikomanagement
Sanktionen und Bußgelder
Wer ist von NIS-2 betroffen?
Die Richtlinie gilt für Unternehmen und Institutionen, die ihre Dienstleistungen in der EU erbringen oder dort ausüben.
Der Focus liegt weiterhin auf kritischen Infrastrukturen wie Energie, Verkehr und Gesundheitswesen.
Neu betroffen sind jedoch auch zahlreiche Unternehmen im klein- und mittelständischen Bereich, die bisher nicht unter die Regelungen fielen.
Gruppe |
Definition / Klasse |
Besonderheiten |
| Besonders wichtige Einrichtungen |
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| Wichtige Einrichtungen |
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| KRITIS-Betreiber |
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| Bundeseinrichtungen |
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Betroffenheitsanalyse
Diese muss von Ihnen selbst ermittelt werden.
Von behördlicher Seite wird Ihnen nicht mitgeteilt, ob für Sie die NIS-2-Vorgaben gelten.
BSI Betroffenheitsprüfung
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